Erbrecht

Das subjektive Erbrecht bezeichnet in Österreich das Recht, die ganze Verlassenschaft oder Teile davon zu erwerben.

Der Begriff „Erbrecht“ bezeichnet darüber hinaus die Summe an Rechtsnormen, die sich mit dem Übergang des Vermögens einer Person nach ihrem Tod (Verstorbener) auf seine Rechtsnachfolger befassen.