Gesellschaftsrecht

Verfolgen mehrere Personen einen gemeinsamen Zweck können sie zur Verfolgung desselben eine Gesellschaft gründen. Das Gesetz sieht hierzu verschiedene Gesellschaftstypen vor, zwischen denen teilweise gravierende Unterschiede bestehen.

Insbesondere in den Gründungsmodalitäten, der Organ- und Haftungsstruktur sowie im Anwendungsbereich. Dabei sind auch im Steuerrecht und Sozialversicherungsrecht Unterschiede zu beachten.

Wir beraten Sie gerne zu den innerlichen und äußerlichen Verhältnissen Ihrer Gesellschaft.