Mit dem Abschluss eines Vertrages erwachsen Rechte und Pflichten. Aber es kommt häufig vor, dass nicht immer das eingehalten wird, was vereinbart wurde.
Zum Beispiel wenn Leistungen oder Waren mit Mängeln behaftet sind. In diesem Fall vertreten und beraten wir Sie bei der Durchsetzung sowie Abwehr von Gewährleistungsansprüchen.
Dabei übernehmen wir unter anderem die Überprüfung zivilrechtlicher Verträge auf deren Rechtssicherheit, die Einhaltung gesetzlicher Fristen sowie das Veranlassen Sachverständigengutachten und Tatsachenfeststellungen.