Immaterialgüterrecht

Im Urheberrecht werden Regelungen zum Schutz von „eigentümlichen geistigen Leistungen“festgelegt. Wir beraten Sie gerne zu Fragen zu urheberrechtlichen Nutzungsverträgen, zur Schutzfähigkeit eigener Leistungen sowie zur Nutzung fremder Leistungen.

Die Anmeldung, Eintragung von nationalen und internationalen Marken und Patenten aber auch die Verfolgung von Eingriffen stehen dabei an vorderster Stelle.

Wir sorgen für den Schutz von Marken- und Geschmacksmustern und setzen Ihre urheberrechtliche Ansprüche bei dessen Verletzung durch.