Immobilienrecht

Unser Fokus ist es, Liegenschaftseigentümer oder Liegenschaftserwerber im gesamten Feld des Immobilienrechts zu betreuen.

Dazu zählen insbesondere die Ausarbeitung von Vertragsentwürfen, Vertretung bei Verhandlungen, Begründung von Wohnungseigentum, Herstellung von Lastenfreiheit von Liegenschaften und Grundbuchkörpern, grundbücherliche Durchführung von Liegenschaftstransaktionen und Treuhandabwicklungen nach den Vorschriften der Treuhandrevision der Rechtsanwaltskammer.