Leasing & Factoring

Leasing ist ein Begriff des Zivilrechts. Der Leasinggeber schließt mit dem Leasingnehmer einen Leasingvertrag ab, mit welchem der Leasinggeber dem Leasingnehmer eine Sache zur Nutzung und Verfügung gegen Entgelt überlässt. Der Leasingvertrag hat oft Kredit- bzw. Finanzierungsfunktion und ist beispielsweise in der Automobilbranche ein fixes Instrument der Vertragsgestaltung. Leasing tritt in unterschiedlichsten Gestaltungsformen auf, wir arbeiten gerne einen Leasingvertrag für Sie aus bzw. vertreten Sie im Zusammenhang mit Rechtsfragen zum Abschluss und Durchführung von Leasingverträgen.

Factoring stellt ein Finanzierungsinstrument zur Liquiditätssteigerung dar, bei dem ein Unternehmen offene Forderungen an ein anderes Unternehmen, den Factor, verkauft. Zu diesem Zwecke wird ein Factoring-Vertrag abgeschlossen, unsere Kanzlei berät und vertritt sowohl Forderungsverkäufer als auch den Factor zu allen Facetten eines Factoringvertrages.