Öffentliches Recht

Das öffentliche Recht ist jener Teil der Rechtsordnung, der das Verhältnis zwischen Trägern der öffentlichen Gewalt und einzelnen Privatrechtsträgern regelt. Es umfasst daher eine Vielzahl von Materien.

Unsere Schwerpunkte liegen vor allem in Fragen der Raumordnung, der Flächenwidmung, dem Öffentlichen Baurecht sowie im Bauverfahren.