Strafrecht

Die Strafe als Reaktionsform auf einen Rechtsbruch, sollte nur dann als letztes Mittel herangezogen werden, wenn darin der einzige Weg gesehen wird, die Normtreue innerhalb der Rechtsgemeinschaft zu gewährleisten. Um Ihr Recht im Strafverfahren zu wahren, ist es ratsam, so rasch als möglich einen Strafverteidiger beizuziehen.

Unser oberstes Anliegen im Strafverfahren liegt neben der vorzeitigen Beratung in der Wahrung und Durchsetzung der Rechte unserer Mandaten.