Verwaltungsrecht

Das Verwaltungsrecht regelt im Allgemeinen die Rechtsbeziehungen des Staates zu seinen Bürgern, aber auch die Funktionsweise der Institutionen der Verwaltung und ihr Verhältnis zueinander. Dagegen befasst sich das besondere Verwaltungsrecht um die jeweilig spezifischen Verwaltungsaufgaben wie zB Polizeirecht, Baurecht, Gemeinderecht oder Gewerberecht.

Wir arbeiten an der Schnittstelle von Recht und Wirtschaft und versuchen mit fundierter juristischer Arbeit Probleme pragmatisch und schnell zu der Zufriedenheit unserer Klienten zu lösen.

Die Beratung und Vertretung in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten vor allen Behörden und Ämtern, wie beispielsweise Betriebsanlagengenehmigungen oder gewerberechtliche Bewilligungen, zählt zu einer unserer Hauptaufgaben.