Dr. Gernot Franz Herzog

  • 1968 geboren in St. Pölten
  • 1990 Promotion Dr.iur.
  • 1996 Rechtsanwalt

Meine Fachgebiete

Erbrecht
Im Erbrecht geht es um die Regelung der Vermögensnachfolge nach dem Tod einer Person. Dazu gehören die Erstellung und Auslegung von Testamenten, die Abwicklung von Erbschaften, die Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen und die Regelung von Erbstreitigkeiten.
Gesellschaftsrecht
Das Gesellschaftsrecht befasst sich mit der Gründung, Führung, Umstrukturierung und Auflösung von Gesellschaften. Es umfasst Themen wie Aktienrecht, GmbH-Recht, Unternehmensfusionen und -übernahmen, Aktionärsrechte und Corporate Governance.
Gewährleistungsrecht
Dieses Gebiet konzentriert sich auf die Rechte und Pflichten bei Mängeln in Kauf- und Werkverträgen. Es beinhaltet die rechtliche Beratung und Vertretung bei Gewährleistungsansprüchen, Produkthaftung und Schadensersatzforderungen.
Immaterialgüterrecht

Dieses Rechtsgebiet umfasst den Schutz und die Durchsetzung von Rechten an geistigem Eigentum, wie Marken, Patente, Urheberrechte und Designs. Es beinhaltet die Beratung bei der Anmeldung und Verteidigung von Schutzrechten sowie die Vertretung bei Rechtsstreitigkeiten.

Immobilienrecht
Das Immobilienrecht deckt alle rechtlichen Aspekte im Zusammenhang mit Immobilien ab. Es umfasst Immobilientransaktionen, Grundstückskauf- und -verkauf, Miet- und Pachtrecht, Baurecht und die Regelung von Immobilienstreitigkeiten.
Insolvenzrecht

Im Insolvenzrecht geht es um die rechtlichen Verfahren bei Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung. Es beinhaltet die Beratung und Vertretung bei Insolvenzverfahren, Schuldenregulierung und Konkursverwaltung, sowie die Beratung von Gläubigern und Schuldnern.

Miet- und Liegenschaftsrecht
Das Miet- und Liegenschaftsrecht bezieht sich auf die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Vermietung und Verpachtung von Immobilien. Es umfasst die Gestaltung von Mietverträgen, die Regelung von Mieter- und Vermieterrechten und -pflichten, sowie die Vertretung in mietrechtlichen Streitigkeiten.
Öffentliches Recht
Dieses Gebiet umfasst rechtliche Fragen, die die Beziehungen zwischen Individuen und staatlichen Institutionen betreffen. Es beinhaltet Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Steuerrecht und das Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Das öffentliche Recht regelt auch die Auslegung und Anwendung von Gesetzen, die Rolle der Regierung, die Rechte und Pflichten der Bürger und die rechtlichen Rahmenbedingungen für öffentliche Einrichtungen und Behörden.
Schadenersatzrecht
Dieses Rechtsgebiet befasst sich mit Ansprüchen, die aus Verletzungen, Schäden oder Verlusten resultieren, verursacht durch die Handlungen oder Unterlassungen anderer Personen oder Organisationen. Es umfasst die Geltendmachung von Ansprüchen für Personenschäden, Sachschäden, Vermögensschäden und immaterielle Schäden. Das Schadensersatzrecht regelt auch die Bewertung von Schäden, die Haftungsbegründung und die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen.
Unternehmenssanierung

Die Unternehmenssanierung ist ein rechtliches Gebiet, das sich mit der Restrukturierung und Sanierung von Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten befasst. Unsere Experten beraten Sie bei der Erstellung von Sanierungsplänen, verhandeln mit Gläubigern, führen Vergleichsverfahren durch und vertreten Sie in Insolvenzverfahren. Unser Ziel ist es, die Liquidität und Rentabilität Ihres Unternehmens zu verbessern und Insolvenzen zu vermeiden.

Verwaltungsrecht
Das Verwaltungsrecht umfasst rechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Tätigkeit von Verwaltungsbehörden. Es beinhaltet die Überprüfung von Verwaltungsentscheidungen, die Vertretung in Verwaltungsverfahren und die Beratung zu Fragen des Verwaltungsprozessrechts. Das Verwaltungsrecht regelt auch die Rechte und Pflichten von Bürgern gegenüber staatlichen Institutionen und die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften.
Zivilrecht
Dieses weite Rechtsgebiet umfasst alle Angelegenheiten, die die Beziehungen zwischen Privatpersonen betreffen. Es beinhaltet Vertragsrecht, Sachenrecht, Familienrecht, Erbrecht und das Recht der unerlaubten Handlungen. Das Zivilrecht regelt auch die Durchsetzung privatrechtlicher Ansprüche, die Lösung zivilrechtlicher Streitigkeiten und die Gestaltung rechtlicher Beziehungen zwischen Individuen und Unternehmen.

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