Mag. Florian Hellmann

  • geboren in Salzburg
  • 2010-2014
    Studium der Rechtswissenschaften in Salzburg
  • 2014
    Sponsion Mag. Jur.
  • 2014-2015
    Gerichtspraxis am Bezirks- und Landesgericht Salzburg
  • 2015-2019
    Konzipient bei Kopp – Wittek Rechtsanwälte GmbH
  • 2018
    Rechtsanwaltsprüfung mit ausgezeichnetem Erfolg
  • seit 2020
    eingetragener Rechtsanwalt

Mehr zu meiner Person

Nach meinem Diplomstudium der Rechtswissenschaften in Salzburg absolvierte ich meine Gerichtspraxis am Bezirks- und Landesgericht Salzburg. Im Rahmen der darauffolgenden nicht ganz fünfjährigen Tätigkeit als Rechtsanwaltsanwärter in der Kanzlei Kopp – Wittek Rechtsanwälte konnte ich umfassendes Wissen und Praxiserfahrung in diversen Rechtsgebieten sammeln, sodass es mir im Jahr 2018 gelungen ist, die Rechtsanwaltsprüfung am Oberlandesgericht Linz mit ausgezeichnetem Erfolg zu absolvieren. Seit Jänner 2020 bin ich als selbstständiger Rechtsanwalt tätig.
Meine Spezialgebiete sehen Sie weiter unten im Detail, diese liegen insbesondere im Liegenschaftsrecht mit all seinen Facetten (Kaufverträge, Schenkungsverträge, Bauträgerverträge, Mietverträge etc.), im Gesellschaftsrecht, im Verwaltungsrecht (hier besonders Baurecht) und im Zivilrecht in den verschiedenen Ausgestaltungen (Verkehrsunfälle, Schadenersatzrecht, Eherecht samt Scheidungen, Erbrecht etc.).
Ich vertrete sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen unterschiedlichster Größen mit nationalem, aber auch internationalem Bezug. Durch Zusatzzertifikate im Rahmen der schulischen und studentischen Ausbildung ist eine Abwicklung von Fällen und Verträgen in englischer Sprache für mich kein Problem.
Mir liegt ein persönlicher, vertraulicher und direkter Kontakt mit meinen Klienten sehr am Herzen, sodass ich jederzeit kurzfristig für persönliche Termine zur Verfügung stehe. Ich freue mich, Sie im Rahmen eines Erstgespräches kennenzulernen und gemeinsam mit Ihnen maßgeschneiderte, rasche und kostenschonende Lösungen für Ihre rechtlichen Belange zu erarbeiten.

Meine Fachgebiete

Bauvertragsrecht

Das Bauvertragsrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen den an Bauvorhaben beteiligten Parteien. Es befasst sich mit der Gestaltung und Auslegung von Bauverträgen, der Lösung von Streitigkeiten aus Bauvorhaben, Haftungsfragen, sowie Fragen der Bauqualität und -sicherheit.

Ehe- und Familienrecht
Dieses Gebiet umfasst alle rechtlichen Aspekte von Eheschließung, Trennung und Scheidung, einschließlich Unterhaltsforderungen, Sorgerecht, Besuchsrecht, Vermögensaufteilung und eheliche Güterstände. Es beinhaltet auch die rechtliche Beratung zu Lebenspartnerschaften und nichtehelichen Lebensgemeinschaften.
Erbrecht
Im Erbrecht geht es um die Regelung der Vermögensnachfolge nach dem Tod einer Person. Dazu gehören die Erstellung und Auslegung von Testamenten, die Abwicklung von Erbschaften, die Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen und die Regelung von Erbstreitigkeiten.
Gesellschaftsrecht
Das Gesellschaftsrecht befasst sich mit der Gründung, Führung, Umstrukturierung und Auflösung von Gesellschaften. Es umfasst Themen wie Aktienrecht, GmbH-Recht, Unternehmensfusionen und -übernahmen, Aktionärsrechte und Corporate Governance.
Gewährleistungsrecht
Dieses Gebiet konzentriert sich auf die Rechte und Pflichten bei Mängeln in Kauf- und Werkverträgen. Es beinhaltet die rechtliche Beratung und Vertretung bei Gewährleistungsansprüchen, Produkthaftung und Schadensersatzforderungen.
Immobilienrecht
Das Immobilienrecht deckt alle rechtlichen Aspekte im Zusammenhang mit Immobilien ab. Es umfasst Immobilientransaktionen, Grundstückskauf- und -verkauf, Miet- und Pachtrecht, Baurecht und die Regelung von Immobilienstreitigkeiten.
Miet- und Liegenschaftsrecht
Das Miet- und Liegenschaftsrecht bezieht sich auf die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Vermietung und Verpachtung von Immobilien. Es umfasst die Gestaltung von Mietverträgen, die Regelung von Mieter- und Vermieterrechten und -pflichten, sowie die Vertretung in mietrechtlichen Streitigkeiten.
Öffentliches Recht
Dieses Gebiet umfasst rechtliche Fragen, die die Beziehungen zwischen Individuen und staatlichen Institutionen betreffen. Es beinhaltet Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Steuerrecht und das Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Das öffentliche Recht regelt auch die Auslegung und Anwendung von Gesetzen, die Rolle der Regierung, die Rechte und Pflichten der Bürger und die rechtlichen Rahmenbedingungen für öffentliche Einrichtungen und Behörden.
Schadenersatzrecht

Dieses Rechtsgebiet befasst sich mit Ansprüchen, die aus Verletzungen, Schäden oder Verlusten resultieren, verursacht durch die Handlungen oder Unterlassungen anderer Personen oder Organisationen. Es umfasst die Geltendmachung von Ansprüchen für Personenschäden, Sachschäden, Vermögensschäden und immaterielle Schäden. Das Schadensersatzrecht regelt auch die Bewertung von Schäden, die Haftungsbegründung und die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen.

Verwaltungsrecht
Das Verwaltungsrecht umfasst rechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Tätigkeit von Verwaltungsbehörden. Es beinhaltet die Überprüfung von Verwaltungsentscheidungen, die Vertretung in Verwaltungsverfahren und die Beratung zu Fragen des Verwaltungsprozessrechts. Das Verwaltungsrecht regelt auch die Rechte und Pflichten von Bürgern gegenüber staatlichen Institutionen und die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften.
Zivilrecht
Dieses weite Rechtsgebiet umfasst alle Angelegenheiten, die die Beziehungen zwischen Privatpersonen betreffen. Es beinhaltet Vertragsrecht, Sachenrecht, Familienrecht, Erbrecht und das Recht der unerlaubten Handlungen. Das Zivilrecht regelt auch die Durchsetzung privatrechtlicher Ansprüche, die Lösung zivilrechtlicher Streitigkeiten und die Gestaltung rechtlicher Beziehungen zwischen Individuen und Unternehmen.

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