Mag. Florian Hellmann
- geboren in Salzburg
- 2010-2014
Studium der Rechtswissenschaften in Salzburg - 2014
Sponsion Mag. Jur. - 2014-2015
Gerichtspraxis am Bezirks- und Landesgericht Salzburg - 2015-2019
Konzipient bei Kopp – Wittek Rechtsanwälte GmbH - 2018
Rechtsanwaltsprüfung mit ausgezeichnetem Erfolg - seit 2020
eingetragener Rechtsanwalt
Mehr zu meiner Person
Nach meinem Diplomstudium der Rechtswissenschaften in Salzburg absolvierte ich meine Gerichtspraxis am Bezirks- und Landesgericht Salzburg. Im Rahmen der darauffolgenden nicht ganz fünfjährigen Tätigkeit als Rechtsanwaltsanwärter in der Kanzlei Kopp – Wittek Rechtsanwälte konnte ich umfassendes Wissen und Praxiserfahrung in diversen Rechtsgebieten sammeln, sodass es mir im Jahr 2018 gelungen ist, die Rechtsanwaltsprüfung am Oberlandesgericht Linz mit ausgezeichnetem Erfolg zu absolvieren. Seit Jänner 2020 bin ich als selbstständiger Rechtsanwalt tätig.
Meine Spezialgebiete sehen Sie weiter unten im Detail, diese liegen insbesondere im Liegenschaftsrecht mit all seinen Facetten (Kaufverträge, Schenkungsverträge, Bauträgerverträge, Mietverträge etc.), im Gesellschaftsrecht, im Verwaltungsrecht (hier besonders Baurecht) und im Zivilrecht in den verschiedenen Ausgestaltungen (Verkehrsunfälle, Schadenersatzrecht, Eherecht samt Scheidungen, Erbrecht etc.).
Ich vertrete sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen unterschiedlichster Größen mit nationalem, aber auch internationalem Bezug. Durch Zusatzzertifikate im Rahmen der schulischen und studentischen Ausbildung ist eine Abwicklung von Fällen und Verträgen in englischer Sprache für mich kein Problem.
Mir liegt ein persönlicher, vertraulicher und direkter Kontakt mit meinen Klienten sehr am Herzen, sodass ich jederzeit kurzfristig für persönliche Termine zur Verfügung stehe. Ich freue mich, Sie im Rahmen eines Erstgespräches kennenzulernen und gemeinsam mit Ihnen maßgeschneiderte, rasche und kostenschonende Lösungen für Ihre rechtlichen Belange zu erarbeiten.
Meine Fachgebiete
Bauvertragsrecht
Das Bauvertragsrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen den an Bauvorhaben beteiligten Parteien. Es befasst sich mit der Gestaltung und Auslegung von Bauverträgen, der Lösung von Streitigkeiten aus Bauvorhaben, Haftungsfragen, sowie Fragen der Bauqualität und -sicherheit.
Ehe- und Familienrecht
Erbrecht
Gesellschaftsrecht
Gewährleistungsrecht
Immobilienrecht
Miet- und Liegenschaftsrecht
Öffentliches Recht
Schadenersatzrecht
Dieses Rechtsgebiet befasst sich mit Ansprüchen, die aus Verletzungen, Schäden oder Verlusten resultieren, verursacht durch die Handlungen oder Unterlassungen anderer Personen oder Organisationen. Es umfasst die Geltendmachung von Ansprüchen für Personenschäden, Sachschäden, Vermögensschäden und immaterielle Schäden. Das Schadensersatzrecht regelt auch die Bewertung von Schäden, die Haftungsbegründung und die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen.
Verwaltungsrecht
Zivilrecht
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